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Vorgehensweise |
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Stationen des Scheidungsverfahrens
1. Das Formular „Scheidung Online“ wird an die angegebene Adresse gemailt.
2. Wir prüfen die Scheidungsvoraussetzungen, wichtig ist das Einhalten der Zeit des
Getrenntlebens.
3. Falls nötig stellen wir einen Antrag auf Prozesskostenhilfe.
4. Unsere Juristen stellen den Scheidungsantrag an das Familiengericht.
5. Zustellung des Scheidungsantrages an den Ehegatten.
6. Beide Ehegatten erhalten die Formulare für den Versorgungsausgleich. Hier geht es
um Angaben zu den erworbenen Rentenanwartschaften.
7. Aufgrund der Angaben unter Punkt 6 schreibt das Gericht die BfA, LVA usw. an, um
die Angaben zu überprüfen.
8. Nach Klärung der Rentenverhältnisse bestimmt das Gericht den Scheidungstermin.
Dieser dauert in der Regel 15 Minuten. In diesem Termin werden noch mal die von
uns vorgeprüften Scheidungsvoraussetzungen überprüft. Insbesondere wird nach
dem Zeitpunkt des Getrenntlebens gefragt. „Schmutzige Wäsche“ wird seit dem
Abschaffen des Verschuldensprinzips nicht mehr gewaschen. Wenn der Sachverhal
hinreichend geklärt ist, wird noch im gleichen Termin das Scheidungsurteil
verkündet. Die Rechtskraft wird nach 4 Wochen erlangt, es sei denn beide Parteien
verzichten auf Rechtsmittel.
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