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Vorgehensweise


Stationen des Scheidungsverfahrens

1. Das Formular „Scheidung Online“ wird an die angege­bene Adresse gemailt.

2. Wir prüfen die Scheidungsvoraussetzungen, wichtig ist das Einhalten der Zeit des Getrenntlebens.

3. Falls nötig stellen wir einen Antrag auf Prozesskosten­hilfe.

4. Unsere Juristen stellen den Scheidungsantrag an das Familiengericht.

5. Zustellung des Scheidungsantrages an den Ehegatten.

6. Beide Ehegatten erhalten die Formulare für den Versorgungsausgleich. Hier geht es um Angaben zu den erworbenen Rentenanwartschaften.

7. Aufgrund der Angaben unter Punkt 6 schreibt das Gericht die BfA, LVA usw. an, um die Angaben zu überprüfen.

8. Nach Klärung der Rentenverhältnisse bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. Dieser dauert in der Regel 15 Minuten. In diesem Termin werden noch mal die von uns vorgeprüften Scheidungsvoraussetzungen überprüft. Insbesondere wird nach dem Zeitpunkt des Getrenntlebens gefragt. „Schmutzige Wäsche“ wird seit dem Abschaffen des Verschuldensprinzips nicht mehr gewaschen. Wenn der Sachverhal hinreichend geklärt ist, wird noch im gleichen Termin das Scheidungsurteil verkündet. Die Rechtskraft wird nach 4 Wochen erlangt, es sei denn beide Parteien verzichten auf Rechtsmittel.