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Vorgehensweise / allgemeine Geschäftsbedingungen:


Die Online-Scheidung

1)
Der User (Benützer) füllt das Formular „Scheidung online“ aus. Er erhält eine Empfangsbe-stätigung per Post. Dadurch wird ein für den User kostenloser (?!) Vermittlungsvertrag ab-geschlossen.

Der vermittelnde Informationsdienst „Justizitas“ wird beauftragt, das Anliegen des Users an einen geeigneten Juristen bzw. Rechtsanwalt weiterzuleiten. Dieser wird sich mit dem User in Verbindung setzen. Dem User steht es frei, dem vermittelten Rechtsanwalt das Mandat in der Scheidungsangelegenheit zu erteilen.

Der Vermittlungsdienst übernimmt keine Gewährleistung für das Zustandekommen eines Mandats mit dem vermittelten Juristen / Rechtsanwälten. Ebenso übernimmt die „Justizitas“ keine Haftung für Schäden des Users, welche durch fehlerhafte Bearbeitung des Mandats durch die vermittelten Juristen / Rechtsanwälte entstehen.

Die vermittelten Juristen / Rechtsanwälte haben jeweils eine Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung, welche die Kostenerstattung im Haftungsfall übernimmt.

2)
Anhand der Daten des Formulars „Scheidung online“ können unsere Juristen / Rechtsanwälte bereits vorab die Voraussetzungen für eine Scheidung bzw. für sonstige familienrechtliche Ansprüche prüfen. Das erspart dem User bzw. dem beauftragten Juristen / Rechtsanwalt ein u.U zeitaufwändiges Erstberatungsgespräch bzw. Aufsuchen der Kanzlei.

Selbstverständlich können mit dem o.g. Formular nur die weesentlichen, nicht aber alle wich-tigen Informationen für den erfolgreichen Scheidungsantrag bei Gericht bzw. für Unterhalts-klagen u.a. vorab geklärt werden. Insoweit müssen die vermittelten bzw. vom User beauftrag-ten Juristen / Rechtsanwälte es sich vorbehalten, weitergehende Fragen zu stellen, um eine fehlerfreie Bearbeitung des Mandats gewährleisten zu können.

3)
Der User handelt das Honorar mit dem vermittelten / beauftragten Juristen / Rechtsanwalt nach freien Ermessen aus. Das freie Ermessen bezieht sich nur auf die außergerichtliche Geschäftsbesorgung bzw. Rechtsverfolgung. Bei Gerichtsprozessen darf jedoch aus standes-rechtlichen Gründen nicht von der Gebührentabelle des RVG (Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz) abgewichen werden.

Bei Bedürftigkeit wird für die außergerichtliche Geschäftsbesorgung bzw. Rechtsverfolgung einschließlich der bloßen Beratung ohne Tätigwerden dem Gegner oder einem Dritten gegenüber ein sog. „Beratungshilfeantrag“, für die Prozessführung bei Gericht ein sog. „Prozesskostenhilfeantrag“ gestellt. Bei positiver Verbescheidung übernimmt die Justizkasse des jeweiligen Bundeslandes die Kosten.

4)
Zum weiteren Vorgehen:
Der vermittelte / Beauftragte Jurist / Rechtsanwalt reicht den Scheidungsantrag sowie ggf. andere Klagen beim örtlich zuständigen Familiengericht ein. Der Scheidungsantrag bzw. die Klage in anderen Angelegenheiten wird vom Gericht alsbald dem Antragsgegner auf dem Postweg zugestellt.

Das Familiengericht übersendet den zu scheidenden Ehegatten von Amts wegen Formulare über den Versorgungsausgleich: Es sind Angaben über die Rentenanwartschaften zu machen.
Das Gericht lässt die Angaben dann von den zuständigen Rentenversicherungsträgern über-prüfen und errechnet aus diesen Angaben von Amts wegen (eigene Antragstellung dafür ist unnötig !) den sog. „Versorgungsausgleich“.

Nach Klärung der Rentenverhältnisse bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. Dieser dauert i.d.R. ¼ Stunde. In diesem Termin werden noch einmal die von uns vorgeprüften Scheidungsvoraussetzungen überprüft. Insbesondere wird nach dem Zeitraum des Getrennt-lebens gefragt. „Schmutzige Wäsche“ wird seit dem Abschaffen des Verschuldensprinzip in den 1970-iger Jahren nicht mehr gewaschen. Wenn der Sachverhalt hinreichend geklärt ist, wird in diesem Termin das Scheidungsurteil verkündet. Rechtskraft tritt in einem Monat ein, es sei denn, beide Parteien verzichten auf Rechtsmittel.



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